Maßnahmen im Trauerfall
Was tun wenn…?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort Ihren Hausarzt, bzw. den nächst erreichbaren Notarzt. Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat, ausgestellt. Halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Arzt von der jeweiligen Verwaltung benachrichtigt. Danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen. Wir stehen Ihnen zu jeder Zeit (auch Tag und Nacht) zur Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend verantwortungsbewusst alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt, werden folgende Dokumente benötigt:
bei Ledigen:
Abstmmungsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern bzw. vollständiges Stammbuch der Eltern
bei Verheirateten:
Heiratsurkunde bzw. vollständiges Stammbuch
bei Geschiedenen:
Heiratsurkunde bzw. vollständiges Stammbuch und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten:
Heiratsurkunden bzw. vollständiges Stammbuch und die Sterbeurkunde des Ehegatten
Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so sind wir gerne bereit, uns um deren Beschaffung zu kümmern.